Allgemeine Geschäftsbedingungen per 01.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Matousek & Matousek GmbH
Werbe- und Medienunternehmen
Karl-Schachinger-Straße 15
A-4070 Eferding


§1 Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Matousek & Matousek GmbH gelten
ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Matousek &
Matousek GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so
berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem
Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

(1) Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde”) von uns, der Matousek & Matousek GmbH, Karl-Schachinger
-Straße 15, A-4070 Eferding sämtliche Geschäfte/Dienstleistungen/Produkte beziehen, wird die
ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart. Die
Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB gestatten wir nicht.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen
Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der
Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote der Matousek & Matousek GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Der Kunde ist an
seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei Matousek & Matousek GmbH gebunden. Aufträge des
Kunden gelten erst durch ausdrückliche Zustimmung der Matousek & Matousek GmbH als
angenommen, sofern die Matousek & Matousek GmbH nicht, etwa durch Tätig werden auf Grund
des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

(2) Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienste/Dienstleistungen/Produkte/Arbeiten auf
unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Facebook)
stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.

(3) Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.)
oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich
anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher
Form von uns zu erhalten. Eine Unterschrift des Kunden auf dem Angebot gilt als angenommen und verbindlich.

(4) Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch übereinstimmende
Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweilige
Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.

§3 Preise und Leistungserbringung

(1) Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Unsere Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.

(3) Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit uns vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte
Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Matousek & Matousek
GmbH ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen, die
nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das
gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Matousek & Matousek GmbH. Alle der Matousek &
Matousek GmbH erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen
(z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

(5) Kostenvoranschläge der Matousek & Matousek GmbH sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn
abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Matousek & Matousek GmbH
veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Matousek & Matousek GmbH den Kunden
auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn
der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig
kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Matousek & Matousek GmbH,
die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Matousek &
Matousek GmbH eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der
Kunde an den vollbrachten Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind
vielmehr unverzüglich der Matousek & Matousek GmbH zurückzustellen.

§4 Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Matousek & Matousek GmbH ein angemessenes
Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Matousek & Matousek
GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur
nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Matousek & Matousek GmbH,
insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Matousek & Matousek
GmbH; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die
Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Matousek & Matousek GmbH zurückzustellen. Werden
die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von
Kommunikationsaufgaben nicht in von der Matousek & Matousek GmbH gestalteten Werbemitteln
verwendet, so ist die Matousek & Matousek GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und
Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie
deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche
Zustimmung der Matousek & Matousek GmbH nicht zulässig. Alle Leistungen der Matousek &
Matousek GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen,
Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus,
bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Matousek &
Matousek GmbH und können von der Matousek & Matousek GmbH jederzeit – insbesondere bei
Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des
Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und
im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Matousek & Matousek
GmbH darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur
für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Matousek & Matousek
GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Matousek & Matousek
GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die
Nutzung von Leistungen der Matousek & Matousek GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten
Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich
geschützt ist – die Zustimmung der Matousek & Matousek GmbH erforderlich. Dafür steht der
Matousek & Matousek GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu;
angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens
jedoch in der Höhe von 7,5% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw.
Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von
Leistungen der Matousek & Matousek GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur
konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist –
unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – ebenfalls die Zustimmung
der Matousek & Matousek GmbH notwendig.
Dafür stehen der Matousek & Matousek GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch
der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15% zu. Im 2. bzw. 3.
Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten
Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
AGB – Matousek & Matousek GmbH

§5 Kennzeichnung

Die Matousek & Matousek GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem
Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

§6 Genehmigung

(1) Alle Leistungen der Matousek & Matousek GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen,
Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Farbabdrucke etc.) sind vom Kunden zu überprüfen
und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden
genehmigt.

(2) Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Matousek & Matousek GmbH veranlasst
eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen
Kosten hat der Kunde zu tragen.

(3) Die Matousek & Matousek GmbH hat das Recht, den Kunden, sofern dadurch beim Kunden kein
absehbarer Schaden zustande kommt, als Referenz in diversen Werbemitteln aufzulisten inkl. der
Verwendung des Logos, Bilder, unsensible Daten etc.

§7 Termine

Die Matousek & Matousek GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die
Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der
ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen
gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Matousek &
Matousek GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs
besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Matousek & Matousek GmbH.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern
der Matousek & Matousek GmbH – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des
vereinbarten Liefertermins.

§8 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Rechnungen der Matousek & Matousek GmbH sind binnen 14 Tagen netto ohne jeden Abzug
ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gelieferte Waren bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Matousek & Matousek GmbH. Der Kunde darf nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen.

(2) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

(3) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen
uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien
den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit
(= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform an
die E-Mail-Adresse office@matousek.at oder kontakt@wirfindenpersonal.at.

(4) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(6) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch
unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.

§9 Verzug

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns
nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen
Daten bei uns vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett
erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum
Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir
berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die
gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz
geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Bei Zahlungsverzug wird nach 5 Wochentagen die 1. Mahnung ohne zusätzliche Spesen an den Kunden
übermittelt. Nach weiteren 5 Wochentagen wird die 2. Mahnung mit EUR 40,- netto Mahnspesen
an den Kunden übermittelt. Nach weiteren 5 Wochentagen wird das Inkassobüro verständigt.

§10 Erfüllung

(1) Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt
durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.

(2) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungs-
ausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.

§11 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten.
Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung
über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige
Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und
darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde hat den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates
Verhalten gegenüber uns zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb
jedoch beeinträchtigt, werden wir den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im
Wiederholungsfall sind wir sodann berechtigt, dem Kunden die Zusammenarbeit vorübergehend oder dauerhaft
vorzeitig zu beenden. Unser Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.

§12 Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschrift, Rechnung

(1) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei
denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.

(2) Sie können den geschuldeten Preis nach Ihrer Wahl auf eines unserer angegebenen Konten überweisen,
uns eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen oder Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten (SEPA)-
Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung
Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine uns erteilte (SEPA)-
Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.

(3) Wiederkehrende Zahlungen/Abrechnungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, per
SEPA-Lastschriftverfahren vom Kundenkonto eingezogen. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und
erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes
SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: office@matousek.at oder kontakt@wirfindenpersonal.at (vorab)
und Matousek & Matousek GmbH (postalisch im Nachgang). Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:

Ich ermächtige die Matousek & Matousek GmbH, Karl-Schachinger-Straße 15, A-4070 Eferding, vertreten durch
Geschäftsführer Harald Matousek, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Matousek & Matousek
GmbH, Karl-Schachinger-Straße 15, A-4070 Eferding auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Es gelten
dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-
Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers

(4) Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten
Dienstleistungen.

§13 Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die
Matousek & Matousek GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter
und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung der
Matousek & Matousek GmbH zu.

(2) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder
unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Matousek & Matousek
GmbH beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die
Matousek & Matousek GmbH keinerlei Haftung.

§14 Haftung

(1) Die Matousek & Matousek GmbH wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der
allgemein anerkannten Rechtgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie
erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der
wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen
Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Matousek &
Matousek GmbH vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes
Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen
(kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der
Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst
zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der
Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich
ausgeschlossen, wenn die Matousek & Matousek GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist;
insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder
Kosten für Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche
Ansprüche Dritter.

(2) Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines
Kennzeichens) die Matousek & Matousek GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der
Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanzielle oder
sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Matousek &(
Matousek GmbH aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüssen
unberührt.

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, uns ausschließlich solches
Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt uns
insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

§15 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns oberste Priorität. Wir informieren daher separat in
unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor
Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fern-
kommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme
durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen an: office@matousek.at. In Ihrer
Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die wir Sie nicht mehr
kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der
tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.

(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen
personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche
Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von
Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres
Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen
Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-
EU/EWR-Staaten) ein. Betreffend einen Widerruf gilt Absatz 2 und § 5 unserer Datenschutzbestimmung.

§16 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Matousek & Matousek GmbH ist
ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

§17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Eferding.

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